Gefährdungsanalysen
Zertifiziert nach § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von über 100KBE (Legionellen) / 100 mi Wasser ist der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verpflichtet eine Gefährdungsanalyse seiner Trinkwasseranlage durchführen zu lassen.
Unser Leistungsportfolio
Wir übernehmen diese Aufgabe für sie. Unsere Zertifizierung können sie auch beim DFLW e.V. einsehen unter dem Menüpunkt:
Datenbank / Gefährdungsanalyse.
Sie brauchen einen kompetenten Partner, der die Gefährdungsanalyse durchführt? Dann nehmen sie Kontakt mit uns auf.
Besitzen sie schon eine Gefährdungsanlayse?
Wir setzen für sie die Gefährdungsanalyse um. e-mail